§ 6 ABGB; § 7 ABGB; KV für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe
Die Auslegung von Kollektivverträgen hat nach den vorgaben der §§ 6 und 7 ABGB zu erfolgen.
OGH 18.4.2007, 8 ObS 10/07i
§ 6 ABGB; § 7 ABGB; KV für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe
Die Auslegung von Kollektivverträgen hat nach den vorgaben der §§ 6 und 7 ABGB zu erfolgen.
OGH 18.4.2007, 8 ObS 10/07i