§ 184 Abs 1 BAO; § 184 Abs 3 BAO; § 303 Abs 4 BAO
Nicht nur der Getränkeausschank sondern auch die Gelegenheit zum Separeebesuch sind wirtschaftlich dem Betreiber eines Nachtklubs mit Separee zuzurechnen.
§ 184 Abs 1 BAO; § 184 Abs 3 BAO; § 303 Abs 4 BAO
Nicht nur der Getränkeausschank sondern auch die Gelegenheit zum Separeebesuch sind wirtschaftlich dem Betreiber eines Nachtklubs mit Separee zuzurechnen.