Zusammenfassung: Die Autorin setzt sich mit der Auslegung des § 284h Abs 2 ABGB auseinander und prüft, welche Rechtsfolgen Eintragungen im österreichischen zentralen Vertretungsverzeichnis für die Begründung der Rechtsgültigkeit einer Vorsorgevollmacht und für den Vertrauensschutz dritter Personen entfalten.
Rechtsgrundlagen: § 284h Abs 2 ABGB; § 284f ABGB