Zusammenfassung: Das EGMR prüft, ob das Gebot der mündlichen Verhandlungsführung auch in einem Steuerverfahren zur Auferlegung eines Steueraufschlags berücksichtigt werden muss.
Rechtsgrundlagen: Art 6 MRK
Zusammenfassung: Das EGMR prüft, ob das Gebot der mündlichen Verhandlungsführung auch in einem Steuerverfahren zur Auferlegung eines Steueraufschlags berücksichtigt werden muss.
Rechtsgrundlagen: Art 6 MRK