Zusammenfassung: Der Autor analysiert ein anhängiges Vorabentscheidungsverfahren bezüglich der Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Inanspruchnahme eines negativen Progressionsvorbehalts durch nichtansässige Gemeinschaftsbürger zum Zweck der Verwertung negativer Verluste. Resümierend vertritt er die Ansicht, dass § 2 Abs 8 ESTG eine gemeinschaftsrechtskonforme Verlustverwertung gewährleistet.