§ 272 UGB; § 274 UGH; § 275 UGB; § 1295 ABGB
Durch die Qualifikation des Prüfungsauftrags als Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter begründet die unzulässige Ausstellung eines Bestätigungsvermerks durch den Wirtschaftsprüfer haftungsrechtliche Konsequenzen für diesen auch gegenüber Gläubigern der Gesellschaft nach sich.