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Fruchtgenuss, nicht Fruchtvöllerei!

ZivilrechtAndreas Tschugguelecolex 2007, 505 - 508 Heft 7 v. 1.7.2007

Zusammenfassung: Der Autor nimmt zur Auslegung des Verwalterbegriffs im BfG Stellung und zeigt auf, welche rechtlichen Schranken dem Fruchtgenussrecht der österreichischen Bundesforste-AG an Bundes-Grundvermögen gesetzt sind. In diesem Zusammenhang beschreibt Tschugguel auch, welche Vorgaben aus dem Verpflichtung zur ökologischen Erhaltung und zur Substanzverwahrung abzuleiten sind.

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 BfG; § 1 BfG; § 513 ABGB

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