Zusammenfassung: Der Autor nimmt zur Auslegung des Verwalterbegriffs im BfG Stellung und zeigt auf, welche rechtlichen Schranken dem Fruchtgenussrecht der österreichischen Bundesforste-AG an Bundes-Grundvermögen gesetzt sind. In diesem Zusammenhang beschreibt Tschugguel auch, welche Vorgaben aus dem Verpflichtung zur ökologischen Erhaltung und zur Substanzverwahrung abzuleiten sind.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 BfG; § 1 BfG; § 513 ABGB