Zusammenfassung: Der Autor behandelt die Frage, ob die FIFA zulässigerweise die Einrichtung einer " Bannmeile" mit einem Verkaufs- und Werbeverbot für nicht zugelassene Sponsoren verfügen darf und prüft in diesem Zusammenhang den Schutzbereich des Hausrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts. Resümierend weist er darauf hin, dass aus dem österreichischen Recht zwar kein explizites Leistungsschutzrecht abgeleitet werden kann, das Hausrecht aber hinreichenden und auch gegenüber Dritten absoluten Schutz für Sportveranstalter bietet.