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Untreue des Hausverwalters als Kündigungsgrund seines Mietvertrags

EntscheidungWohn- und Mietrechtecolex 2007/148ecolex 2007, 350 - 351 Heft 5 v. 1.5.2007

§ 30 Abs 2 Z 3 MRG; § 153 StGB

Die Verwirklichung des Delikts der Untreue durch den Hausverwalter rechtfertigt die Kündigung dessen Mietvertrags. Die Auflösung des Hausverwaltervertrags vor dem Kündigungszeitpunkt schließt die Bezugnahme auf den Kündigungsgrund des unleidlichen Verhaltens, nicht aber auf den Kündigungsgrund des strafbaren Verhaltens aus.

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