§ 7 UWG; § 1 UWG; § 1295 Abs 2 ABGB
Eine Schutzrechtsverwarnung gegenüber dem behaupteten Verletzer hat einen Anspruch des betroffenen Dritten nach § 7 UWG zur Folge; der Erklärungsempfänger kann unter der Voraussetzung der Sittenwidrigkeit Unterlassung nach § 1 UWG begehren.