RL 1990/70/EG ; § 1 lit b Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge
Sofern die Sanktionierung des Abschlusses von Reihenarbeitsverträgen durch eine andere Maßnahme gewährleistet ist, ist die Ausschließung der Umwandlung aneinandergereihter befristeter Anstellungsverträge bei der öffentlichen Verwaltung in einen unbefristeten Arbeitsvertrag gemeinschaftsrechtskonform.