Zusammenfassung: Der Autor informiert über einen Beschluss des deutschen Bundesverfassungsgerichts, in dem dieser die Verfassungswidrigkeit der für die Einhebung der Erbschaftssteuer relevanten Bewertungsbestimmungen erklärte und eine angemessene Gesetzeskorrektur anordnete. Weiters analysiert er ein Erkenntnis des VfGH, in dem dieser Verfassungswidrigkeit des Grundtatbestands des § 1 Abs 1 Z 1 ErbStG feststellte.