Art 49 EG
Das Erfordernis eines inländischen Unternehmenssitzes als Voraussetzung für die Zulassung als Kesselprüfstelle widerspricht der Dienstleistungsfreiheit.
EuGH 14.12.2006, Rs C-257/05 (Kommission der EG gg Republik Österreich )
Art 49 EG
Das Erfordernis eines inländischen Unternehmenssitzes als Voraussetzung für die Zulassung als Kesselprüfstelle widerspricht der Dienstleistungsfreiheit.
EuGH 14.12.2006, Rs C-257/05 (Kommission der EG gg Republik Österreich )