§ 29 Z 1 EStG
Die Autoren kommentieren ein Erkenntnis des VfGH, in dem dieser die Maßgeblichkeit des Leistungsfähigkeitsprinzips auch für Mehrbedarfsrenten betonte. Sofern keine Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit festgestellt werden könne, würde die Einstufung der Mehrbedarfsrenten als wiederkehrende Bezüge eine Verletzung des Gleichheitssatzes begründen.