Art 1 Abs 2 lit d RL 75/129/EWG
Die Massenentlassungs-Richtlinie gelangt bei Betriebseinstellungen, die auf einen freiwilligen Willensentschluss des Betriebsinhabers ohne vorangehende gerichtliche Entscheidung zurückzuführen sind, zur Anwendung.
Art 1 Abs 2 lit d RL 75/129/EWG
Die Massenentlassungs-Richtlinie gelangt bei Betriebseinstellungen, die auf einen freiwilligen Willensentschluss des Betriebsinhabers ohne vorangehende gerichtliche Entscheidung zurückzuführen sind, zur Anwendung.