§ 9 BAO
Der VwGH prüft, ob die Einwilligung in eine Befugniseinschränkung haftungsbegründend wirkt und erläutert, dass die Haftung nach § 9 BAO keine strafgerichtliche Verurteilung voraussetzt.
VwGH 6.7.2006, 2006/15/0030
§ 9 BAO
Der VwGH prüft, ob die Einwilligung in eine Befugniseinschränkung haftungsbegründend wirkt und erläutert, dass die Haftung nach § 9 BAO keine strafgerichtliche Verurteilung voraussetzt.
VwGH 6.7.2006, 2006/15/0030