§ 1024 ABGB; § 26 KO
Der Konkurs des Treugebers hat auf die Abwicklung eines mehrseitigen Treuhandverhältnisses keine Auswirkungen.
OGH 21.11.2006, 4 Ob 163/06h
§ 1024 ABGB; § 26 KO
Der Konkurs des Treugebers hat auf die Abwicklung eines mehrseitigen Treuhandverhältnisses keine Auswirkungen.
OGH 21.11.2006, 4 Ob 163/06h