Kfz-GVO 2002; GruppenfreistellungsVO (EG) Nr 1475/95
Der OGH nimmt zur inhaltlichen Angleichung bestehender Verträge infolge der Umgestaltung der Gruppenfreistellungsverordnung Stellung und erläutert, dass eine automatische Vertragsangleichung die Bestimmtheit bzw Bestimmbarkeit des Vertragsinhalts voraussetzt.