§ 2 AuslBG; § 32a AuslBG; § 1 EGG; § 105 HGB; § 879 ABGB
Die Nichtvorlage eines Feststellungsbescheids des AMS durch den ausländischen Gesellschafter indiziert nicht die geplante Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes. Personengesellschafter sind grundsätzlich als selbständig erwerbstätig zu qualifizieren.