§ 1489 ABGB
Die Missachtung der Bauaufsichtspflichten durch den Bauaufsichtsbeauftragten hat auf die Verjährung der Schadenersatzforderungen des Werkbestellers keinen Einfluss.
OGH 30.08.2006, 7 Ob 17/06k
§ 1489 ABGB
Die Missachtung der Bauaufsichtspflichten durch den Bauaufsichtsbeauftragten hat auf die Verjährung der Schadenersatzforderungen des Werkbestellers keinen Einfluss.
OGH 30.08.2006, 7 Ob 17/06k