Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur umsatzsteuerlichen Einordnung des Unternehmens eines Warenpräsentators Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 5 Z 2 UStG 1994; § 1 LVO
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Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur umsatzsteuerlichen Einordnung des Unternehmens eines Warenpräsentators Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 5 Z 2 UStG 1994; § 1 LVO
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