Zusammenfassung: Der Autor beschreibt, welche Neuerungen die Reform des strafprozessualen Vorverfahrens für das Immaterialgüterrecht und hier insbesondere für das Privatanklageverfahren bedingt. In diesem Zusammenhang nimmt er auch zur Eröffnung des Strafverfahrens entweder durch Geltendmachung einer Privatanklage oder durch die Beantragung der Erlassung vermögensrechtlicher Anordnungen Stellung und beschreibt die maßgeblichen Kostentragungsbestimmungen. Erwägungen zur Zuständigkeitsverteilung sowie den Verjährungs- und Übergangsbestimmungen runden den Beitrag schließlich ab.