§ 47 Abs 2 EStG
Für die steuerliche Einordnung einer Vereinbarung ist allein deren wirtschaftlicher Gehalt und nicht die von den Vertragsparteien gewählte Bezeichnung relevant.
VwGH 19.9.2007, 2007/13/0071
§ 47 Abs 2 EStG
Für die steuerliche Einordnung einer Vereinbarung ist allein deren wirtschaftlicher Gehalt und nicht die von den Vertragsparteien gewählte Bezeichnung relevant.
VwGH 19.9.2007, 2007/13/0071