§ 1325 ABGB; § 1327 ABGB; § 228 ZPO
Der Autor bespricht eine Entscheidung des OGH, in der dieser prüfte, ob die Berechnung von Pensionsrückstellungen auf Grundlage von bereitgestellten Daten und Unterlagen als " Gutachtertätigkeit" qualifiziert werden kann und demnach vom Schutzbereich der Sachverständigenversicherung umfasst ist oder als Schaffung neuer, originärer Daten behandelt werden muss.