§ 1311 ABGB; § 69 KO
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Haftung des GmbH-Geschäftsführers für SV-Beitragsrückstände der insolventen GmbH. Wem haftet er? Was ist Haftungsinhalt gegenüber Neugläubigern, was gegenüber Altgläubigern?
§ 1311 ABGB; § 69 KO
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Haftung des GmbH-Geschäftsführers für SV-Beitragsrückstände der insolventen GmbH. Wem haftet er? Was ist Haftungsinhalt gegenüber Neugläubigern, was gegenüber Altgläubigern?