§ 2 Abs 3 Z 2 UWG
Der Autor bespricht eine OGH Entscheidung zu § 2 Abs 3 Z 2 UWG. Im zugrundeliegenden Sachverhalt wurde mit einem neuen Tarifmodell geworben. Die Klägerin behauptete, dass es sich dabei um ein verdecktes Sonderangebot nach § 2 Abs 3 Z 2 UWG handle.