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Beratungs- und Aufklärungspflicht der Bank bei Pfandbestellung

ZivilrechtThomas Rablecolex 2007/316ecolex 2007, 758 - 760 Heft 10 v. 1.10.2007

Zusammenfassung: Der OGH spricht sich gegen die analoge Zugrundelegung der §§ 25c und 25d KSchG bei Pfandbestellungsverträgen aus, anerkennt aber eine Warnpflicht der Bank, sofern zB fehlende Förderungsgenehmigungen die Ausfinanzierung eines Projekts gefährden und den bevorstehenden wirtschaftlichen Ruin des Hauptschuldners indizieren. Die Unterlassung der erforderlichen Aufklärung rechtfertigt eine Irrtumsanfechtung.

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