Zusammenfassung: Der Autor gibt einen Überblick über die Haftungsbestimmungen des VbVG, wobei er auch zur Auslegung des Verbandsbegriffs Stellung nimmt und erläutert, unter welchen Voraussetzungen Fehlleistungen bzw Straftaten Verbänden zuzurechnen sind.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 VbVG; § 2 Abs 2 VbVG; VbVG