Zusammenfassung: Der OGH prüft, ob die Nachahmung einer fremden Produktform eine sittenwidrige Wettbewerbsverletzung nach § 1 UWG begründet und nimmt zur Beurteilung der Eigenart des Geschmacksmusters einer Verpackung Stellung. Resümierend qualifiziert er eine Würstelverpackung als komplexes Erzeugnis iSd Art 3 lit c GGV und beschreibt deren Schutzfähigkeit nach der GGV.
Rechtsgrundlagen: § 1 UWG