Art 49 EG
Eine nationale Bestimmung, die die Rückerstattung der im Rahmen einer Krankenbehandlung in einer Privatklinik eines anderen Mitgliedsstaates entstandenen Kosten für Patienten über 14 Jahre ablehnt, widerspricht Art 49 EG.
Art 49 EG
Eine nationale Bestimmung, die die Rückerstattung der im Rahmen einer Krankenbehandlung in einer Privatklinik eines anderen Mitgliedsstaates entstandenen Kosten für Patienten über 14 Jahre ablehnt, widerspricht Art 49 EG.