§ 33 Abs 8 BWG
Die Vereinbarung einer Vorfälligkeitsgebühr für die vorzeitige Rückerstattung eines Verbraucherkredits erlangt nur Gültigkeit, wenn der Verbraucher eine in § 33 Abs 8 Z 1 oder 2 BWG normierte Kündigungsfrist missachtet.
OGH 23.05.2006, 4 Ob 60/06m