§ 1 oö ZuschlagsVO; § 70 Abs 1 ElWOG; § 47 Abs 3 ElWOG 1998; § 47 Abs 4 ElWOG
Die Verrechnung eines Zuschlags zum Systemnutzungsentgelt durch den Netzbetreiber begründet keinen Eingriff in Vertragsrechte. § 47 Abs 3 und 4 ElWOG entsprechen dem Bestimmtheitsgebot.