Zusammenfassung: Der Autor prüft in seinem Beitrag, ob die neu in § 36 Abs 2 AngG bzw § 2 c Abs 2 AVRAG eingefügte Höchstbetragsgrenze im Konkurrenzklauselrecht die Berücksichtigung der Sonderzahlungen bei der Berechnung des letzten Monatsbezugs erfordert.
Rechtsgrundlagen: § 36 Abs 2 AngG; § 2c Abs 2 AVRAG; § 45 ASVG; § 44a ASVG