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Teilungsverbot kann im Grundbuch weder einverleibt noch angemerkt werden

EntscheidungGrundbuchsrecht(Glosse)ecolex 2006/270ecolex 2006, 649 Heft 8 v. 1.8.2006

§ 9 GBG; § 20b GBG; § 831 ABGB; § 830 ABGB; § 364c ABGB

Die Einverleibung oder Anmerkung eines rechtsgeschäftlichen Teilungsverbotes bzw -Teilungsverzichts ist nicht zulässig.

OGH 04.04.2006, 5 Ob 79/06p

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