§ 1162d ABGB; § 20 KollV für das Bewachungsgewerbe
Sofern ein Kollektivvertrag die Verkürzung der in § 1162d ABGB normierten Frist vorsieht, andererseits aber die außergerichtliche Einforderung von Ansprüchen infolge eines vorzeitigen Austritts oder einer Entlassung ermöglicht, ist ein Günstigkeitsvergleich vorzunehmen.