§ 19 oö LKUFG; § 29 LKUFG; § 1042 ABGB; § 1431 ABGB
Rückerstattungsanspruche der Lehrer-Kranken und Unfallfürsorge gegen den zuständigen Versicherungsträger für ohne Verpflichtung erbrachte Leistungen sind ausschließlich auf Grundlage der §§ 19 und 29 oö LKUFG geltend zu machen.