§ 275 HGB; § 1299 ABGB; § 1295 ABGB
Der Autor bespricht eine Entscheidung des OGH, in der dieser zur Reichweite der Haftung eines Sacheinlageprüfers gegenüber dritten Personen sowie gegenüber dem Sacheinleger Stellung nahm und darlegte, dass der Sacheinleger im Fall von Vermögensschäden durch eine mangelhafte Prüfung des Sacheinlagevertrags keine Rückgriffsrechte gegen den Sacheinlageprüfer geltend machen kann.