§ 1425 ABGB; § 332 Abs 1 ASVG
Auch ein allfälliges, aus § 332 Abs 1 ASVG resultierendes Verfügungsverbot muss in die Prüfung im Ausfolgungsverfahren bezüglich eines Gerichtserlags einbezogen werden. Eine Legalzession auf den Sozialversicherungsträger erfolgt auch bei Leistungen ausländischer Haftpflichtversicherungen.