§ 932 Abs 4 ABGB
Das Fehlen einer ausdrücklich zugesicherten Eigenschaft kann nicht mehr als geringfügiger Mangel qualifiziert werden und rechtfertigt die Wandlung des Kaufvertrags.
OGH, 15.02.2006, 7 Ob 239/05f
§ 932 Abs 4 ABGB
Das Fehlen einer ausdrücklich zugesicherten Eigenschaft kann nicht mehr als geringfügiger Mangel qualifiziert werden und rechtfertigt die Wandlung des Kaufvertrags.
OGH, 15.02.2006, 7 Ob 239/05f