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OGH 25.01.2006, 7 Ob 300/05 (Handelsrecht/Wertpapierrecht)

HandelsrechtWertpapierrechtJohannes Reich-Rohrwig (Glosse)ecolex 2006/215ecolex 2006, 493 - 494 Heft 6 v. 1.6.2006

§ 197 Abs 2 AktG; § 406 ZPO; § 504 ZPO

Die gesellschaftsrechtliche Anfechtungsklage muss sämtliche Anfechtungsgründe sowie den maßgeblichen Sachverhalt bereits enthalten; eine nachträgliche Geltendmachung von Anfechtungsgründen nach Ablauf der Ausschlussfrist nach § 197 Abs 2 AktG ist nicht möglich.

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