§ 1 AHG; § 69 BWG; § 1311 ABGB; § 3 FMABG
Der OGH nimmt zum Schutzzwecks des Bankaufsichtsrechts Stellung und prüft, ob Sparer, Aktionäre oder Gesellschafter, die Gesellschaftsschulden im Rahmen der Ausfallshaftung der Bank bezahlt haben, zur Geltendmachung eines Amtshaftungsanspruchs infolge der unzureichenden oder unterlassenen Erfüllung der Bankaufsichtspflicht legitimiert sind.