§ 82 GmbHG
Die unentgeltliche Übernahme des Kreditausfallsrisikos des Minderheitsgesellschafters begründet im Fall eigener wirtschaftlicher Interessen der Gesellschaft keine verdeckte Einlagenrückgewähr, wenn sie einem Fremdvergleich standhält.
OGH, 01.12.2005, 6 Ob 271/05d