Art 6 ArbeitszeitRL 93/104/EG idF RL 2003/88/EG
Kurzdarstellung einer Entscheidung des EuGH, in der dieser erörtert, dass Bereitschaftszeiten, die die persönliche Anwesenheit der Dienstnehmer beim Dienstgeber voraussetzen, als Arbeitszeiten zu qualifizieren sind.