Zusammenfassung: Das BMF konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen endbesteuertes Kapitalvermögen von der Erbschaftsteuerpflicht befreit ist.
Rechtsgrundlagen: § 37 Abs 8 EStG; § 15 Abs 1 Z 17 ErbStG
Stichworte: BMF, 16.11.2005
Zusammenfassung: Das BMF konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen endbesteuertes Kapitalvermögen von der Erbschaftsteuerpflicht befreit ist.
Rechtsgrundlagen: § 37 Abs 8 EStG; § 15 Abs 1 Z 17 ErbStG
Stichworte: BMF, 16.11.2005