§ 5 Tir StrassenG; Art 7 B-VG
Die straßenverwaltende Gemeinde nimmt bezüglich der Genehmigung von Verkaufsständern auf öffentlichen Strassen eine Monopolstellung ein und darf deren Aufstellung daher nur aus sachlichen Gründen ablehnen.
OGH, 14.12.2005, 7 Ob 287/05i