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VwGH, 14.09.2005, 2004/04/0055 (Gewerberecht)

GewerberechtEdmund Primosch (Glosse)ecolex 2006/108ecolex 2006, 256 - 257 Heft 3 v. 1.3.2006

§ 46 Abs 1 GewO 1994; § 46 Abs 2 GewO 1994; § 345 Abs 4 GewO 1994; § 339 Abs 2 GewO 1994

Die Gewerbeausübung in einer weiteren Betriebsstätte muss bescheidmäßig untersagt werden, wobei die Angaben des Gewerbescheins Bindungswirkung entfalten.

VwGH, 14.09.2005, 2004/04/0055

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