Art 26 Abs 3 6. MWSt-RL 77/388/EWG ; Art 13 6. MWSt-RL; RL 90/314/EG
Die Autoren besprechen eine Entscheidung des EuGH, in der dieser prüfte, ob die Sonderbestimmung für Reisebüros in Art 26 der 6. MWSt-RL auch für Erlöse des Veranstalters von Sprach- und Studienreisen, der Auslandsaufenthalte im eigenen Namen vermittelt und Kooperationen mit im Ausland ansässigen Partnerfirmen nutzt, zur Anwendung gelangt.