§ 7 Z 1 ÖZG 2003
Die Autoren besprechen ein Erkenntnis des VfGH, in dem dieser zur Auslegung der Ausnahmeregelungen des Öffnungszeitengesetzes Stellung nahm und die gebotene Vermeidung von Wettbewerbsbegünstigungen hervorhob.
VfGH, 06.12.2005, V 80/05