Zusammenfassung: Der Autor unterzieht die Argumentationslinie des OGH, wonach die Inbestandnahme von Räumlichkeiten in einem Einkaufszentrum als Unternehmenspacht und nicht als Geschäftsraummiete zu qualifizieren sei, einer kritischen Würdigung. Bezogen auf das konkrete Fallbeispiel eines Schuhgeschäfts weist er nach, dass weder das (Schuh-)Geschäft noch das das Einkaufszentrum oder der Kundenstrom einen tauglichen Pachtgegenstand begründen.